Tarifpflicht in der Pflege zum 01.09.2022
Ein interdisziplinäres Team der BBS unterstützt Träger bei den Vorbereitungen.
Eine Antwort auf den Fachkräftemangel in der Pflege ist die Umsetzung einer verpflichtenden tariflichen Entlohnung von Pflege- und Betreuungskräften mit Wirkung zum 01.09.2022. Die Zulassung der Dienste und Einrichtungen ist an die Erfüllung dieser Voraussetzung gekoppelt.
Viele DRK-Gliederungen gründeten in den vergangenen Jahren Tochtergesellschaften, um eigene Vergütungsmodelle umsetzen zu können. Umso größer stellte sich die Herausforderung für viele Träger dar, diesen Paradigmenwechsel hin zur Anwendung eines Tarifwerks operativ umzusetzen.
Die DRK Betriebswirtschaftliche Beratungs- und Service GmbH (BBS) begleitete über mehrere Monate in einem interdisziplinären Team von Beratenden aus unterschiedlichen Fachrichtungen wie Personalreferent*innen, Verhandlungsführenden und Führungskräften aus der Pflegebranche verschiedene Fragestellungen rund um die Umsetzung der Tarifpflicht: Tarifüberleitungen wurden kalkuliert und begleitet, Transferwissen aus den Richtlinien in die Praxis hergestellt, Refinanzierungssätze neu verhandelt, Empfehlungen ausgesprochen und in regelmäßigen Abständen allen Trägern eine Austausch- und Informationsplattform geboten und praktische Fragestellungen daraus reflektiert.
Inwiefern die erhofften positiven Effekte im Hinblick auf die Fachkräftegewinnung eintreten werden und welche Veränderungen die Tarifpflicht auf die Pflegebranche haben wird, wird sich voraussichtlich erst in einer langfristigen Betrachtung zeigen.
Die Begleitung der Träger durch die BBS wird in dieser Fragestellung weiterhin interdisziplinär erfolgen, damit diese ihren Versorgungsauftrag langfristig wirtschaftlich tragbar sicherstellen können.