DHW eröffnet Sonderfonds zur Versorgung hilfebedürftiger Menschen
Ab sofort können bis zu 100.000 Euro für soziale Projekte beantragt werden
Aufgrund des Angriffskrieges auf die Ukraine sind u.a. die Lebensmittel- und Energiepreise in Deutschland stark gestiegen und die Versorgungslage ist insgesamt äußerst angespannt. Immer mehr Menschen finden sich in der Hilfebedürftigkeit wieder. Durch die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) wurde vor diesem Hintergrund zum 22.01.2023 einen Sonderfonds für die Förderung von Projekten eingerichtet, welche die von der aktuellen Situation besonders betroffenen Menschen zielgerichtet bei der Überwindung ihrer Notlagen unterstützen.
Themen- und Handlungsfelder, für die Fördermittel beantragt werden können, sind u.a.:
• Bereitstellung und Ausgabe von Mahlzeiten / Lebensmitteln an hilfebedürftige Menschen (inkl. Transport),
• Betrieb von sog. Wärmestuben / Tagesaufenthalten / Sozialcafés mit sozialen und/oder Beratungsangeboten,
• Hygieneangebote für Obdach- und Wohnungslose,
• Partizipation und Teilhabe von hilfebedürftigen Menschen am gesellschaftlichen Leben,
• Kleiderkammern (inkl. Transport),
• Sozialkaufhäuser / Kleiderläden (der:die Bewerber:in soll beherrschenden Einfluss auf die Kleiderläden / Sozialkaufhäuser haben; im Falle eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§ 64 AO) muss gewährleistet werden, dass Gewinne im gemeinnützigen Sektor verbleiben),
• Ehrenamtliche Betreuung, Begleitung und Beratung Geflüchteter bei der Ankunft in Deutschland
• Psychologische Hilfen / Supervision für Helfer:innen.
Pro Organisation können bis zu 100.000 Euro für Personal-, Honorar- und Sachkosten beantragt werden. Zu den Sachkosten zählen neben der Ausstattung von Gebäuden auch Fahrzeuge. Ein Eigenanteil muss nicht erbracht werden.
Eine Antragstellung ist noch bis zum 31.12.2023 möglich. Über die eingereichten Anträge wird unabhängig von den Jahressitzungen des DHW entschieden werden, sodass ein schneller Projektstart möglich ist. Es gilt das Windhundprinzip – das heißt, dass die Mittel aus dem Sonderfonds bereits eher aufgebraucht sein könnten.
Wenn auch Sie einen Fördergeldantrag für Ihren Verband stellen möchten, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu unserem Ansprechpartner für Fördergeldfragen auf.
Ansprechpartner:
Lars Ditzel
Berater für Sozialwirtschaft
0251 9739 273
Lars.ditzel@drk-bbbs.de