Das neue Personalbemessungsverfahren in der stationären Pflege
Das neue Personalbemessungsverfahren stellt für die stationäre Pflege einen Paradigmenwechsel dar. Einrichtungen sollten ihre Aufbau- und Ablaufstrukturen sowie Aufgabenverteilungen prüfen und anpassen.
Das im Juni 2021 vom Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesundheitsversorgungs-weiterentwicklungsgesetz (GVWG) stellt mit dem § 113 c SGB XI eine bedeutsame Neuerung bezüglich eines lang ersehnten bundeseinheitlichen Personalbemessungssystems dar. Dieser Schritt basiert auf der PeBeM-Studie von Prof. Heinz Rothgang (Universität Bremen) und seinem Team.
Eine grundlegende Veränderung ergibt sich aus der Abschaffung der Fachkraftquote nach über 25 Jahren. Diese Änderung leitet den Übergang zu einem System des Qualifikationsmixes ein. Statt der bisherigen Aufteilung zwischen Fach- und Hilfskräften wird nun in drei Kategorien unterschieden: Pflegehilfskräfte, ein- oder zweijährig ausgebildete qualifizierte Pflegehilfskräfte und Fachkräfte.
Diese Umstrukturierung erfordert eine Neubetrachtung der Organisationsstruktur, Aufgabenverteilung und eine Auseinandersetzung mit den Auswirkungen auf das Rollenverständnis der Mitarbeitenden. Eine besondere Verantwortung kommt den Fach- und Führungskräften zu.
Die Umgestaltung der Arbeitsabläufe und Prozesse ist entscheidend, um einen bedarfsorientierten Personalmix zu ermöglichen und somit die Pflegequalität zu verbessern. Die Struktur der Pflegegrade bildet die Grundlage für die Dienstplanbesetzung und die Personalanhaltswerte. Die Analyse dieser Grade ist künftig essenziell, um angemessene Besetzungen zu gewährleisten.
Die Frage nach der Organisation der Pflegeeinrichtung und den Ablaufstrukturen ist von zentraler Bedeutung. Wohnbereichsstrukturen sollten sich den wechselnden Fachkraftbedarfen anpassen, um die Pflegequalität zu gewährleisten. Ablaufstrukturen müssen kompetenz- und bedarfsorientiert gestaltet werden, damit die Qualifikationen der Mitarbeitenden optimal genutzt werden. Die Begrifflichkeit „Stationäre Tourenplanung“ fällt in diesem Zusammenhang immer häufiger und bedeutet nicht weniger als die Auflösung in sich geschlossener Wohnbereichsstrukturen hin zu übergreifenden Personaleinsatzmodellen, unterstützt durch digitale Tools.
In Bezug auf die Personalentwicklung eröffnet das neue Personalbemessungssystem vielfältige berufliche Perspektiven. Langjährige Pflegehilfskräfte haben die Möglichkeit das Qualifikationsniveau 3 zu erlangen. Mitarbeitende, die bereits in dieser Systematik ausgebildet sind, finden in der Schnittstelle zwischen ungelernten Pflegehelfern und Fachkräften interessante Positionen.
Die Umgestaltung erfordert eine ganzheitliche Betrachtung der Organisation, der Arbeitsabläufe und der Qualifikationen. Eine ausführliche Betrachtung der Änderungen finden Sie hier.
Wir begleiten Sie gerne bei der Auseinandersetzung mit den Chancen des neuen Personalbemessungsverfahrens sowie der Neuausrichtung der Aufbau- und Ablauforganisation in Ihrer Einrichtung. Sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Ansprechpartner:
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