Fördermöglichkeiten für Klimaschutzideen
Kommunalrichtlinie des BMU jetzt auch für Wohlfahrtsverbände geöffnet.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) bietet über die Kommunalrichtlinie bundesweit verschiedene Förderprogramme zum Thema Klimaschutz an. Bisher waren lediglich Kommunen und private Unternehmen antragsberechtigt. Seit dem 01.01.2022 können nun aber auch Wohlfahrtsverbände Anträge stellen.
Im Rahmen der Kommunalrichtlinie sind viele verschiedene Leistungen, die zum Thema Klimaschutz beitragen, förderfähig. Hierzu zählen zum Beispiel:
• konkrete Einzelmaßnahmen, die zum Klimaschutz beitragen (Maßnahmen zur Energieeinsparung, alternative Mobilitätsideen, Technische Weiterentwicklungen, …)
• Entwicklung von Konzepten zum Klimaschutz
• Einholen von externen Gutachten zum Thema
• Personalstellen
• Externe Beratungen
• Maßnahmen, die Vernetzung mit anderen Akteuren zum Thema fördern
Die Einreichungsfristen gelten vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2027. Projektlaufzeit sowie Förderquoten variieren zwischen den einzelnen Förderprogrammen und können in der Förderrichtlinie nachgelesen werden.
Die BBS begleitet die DRK-Gliederungen bei einer Antragstellung für ein Förderprogramm aus der Kommunalrichtlinie professionell von der Ideenentwicklung bis hin zur Einreichung des Antrags. Wenn auch Sie einen Fördergeldantrag für Ihren Verband stellen möchten, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu unserem Ansprechpartner für Fördergeldfragen auf.
Ihr Ansprechpartner:
Lars Ditzel
Berater für Sozialwirtschaft
0251 9739 273
lars.ditzeldrk-bbs.de